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ALKOHOLGEHALT Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestalkoholgehalt von Whisk(e)y beträgt 40 %, nur in Kanada und auf einigen exotischen Märkten dürfen auch leichtere Spirituosen als Whisk(e)y verkauft werden. Nach der Destillation hat der frische Brand einen Alkoholgehalt von bis zu 80 %; um den Reifeprozeß zu fördern, wird Whisk(e)y vor der Faßlagerung mit Wasser auf ca. 63 vol. % herabgesetzt. Scotch verliert während der Reifezeit an Alkohol, in den USA dagegen steigt der Alkoholgehalt aufgrund der geringeren Luftfeuchtigkeit in den Lagerhäusern. Vor der Flaschenabfüllung erfolgt eine weitere Herabsetzung auf Trinkstärke. Für Scotch liegt diese bei 40 vol. %, für den Export zum Teil auch bei 43 vol. %. Die Verdünnung hat vor allem finanzielle Gründe. denn mit dem Alkoholgehalt sinken auch die Steuern. Allerdings ist damit immer auch ein Geschmacksverlust verbunden, und so ist in letzter Zeit speziell bei Malt Whisky ein Trend zu Faßstärke - Abfüllungen zu beobachten (Einzelfaß - Abfüllungen). In den USA sind ebenfalls 40 vol. % üblich, daneben gibt es häufig noch 45- und 5O %ige Abfüllungen (Bottled in Bond). auch bei Bourbon wächst die Zahl der Faßstärke - Abfüllungen (Single Barrel).
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